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| Wer im Gemeindegebiet
einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies der Stadtverwaltung
innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung oder nachdem der Hund
das entsprechende Alter er-reicht hat, schriftlich oder telefonisch anzuzeigen.
Endet die Hunde-haltung, so ist dies ebenfalls schriftlich oder telefonisch
anzuzeigen. Das gleiche gilt für die Veräußerung eines
Hundes. In der Anzeige ist der Name und die Anschrift des Erwerbers, das
Alter und die Rasse des Hundes sowie der Vorbesitzer anzugeben. Für jeden Hund, egal ob er steuerpflichtig ist oder nicht, wird bzw. wurde eine Hundesteuermarke ausgegeben. Diese Hundesteuer-marke bleibt Eigentum der Gemeinde und ist für die Dauer von drei Jahren gültig. Die Hundesteuermarke ist gut sichtbar am Halsband des Hundes zu befestigen. Dasselbe gilt für Kampfhunde. Kampfhunde sind Hunde, die im Sinne der „Polizeiverordnung des Innenministeriums" und des "Ministeriums Ländlicher Raum" über das Halten gefährlicher Hunde vom 03. August 2000 als Kampfhunde gelten. |
| Ansprechpartner: |
| Frau Stefanie Wetzel Zimmer 124 Tel.: 07581 / 207 - 222 Fax: 07581 / 207 - 862 |
| Öffnungszeiten Rathaus: |
| Montag - Freitag: 08.00
- 12.15 Uhr Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr |
| Gebühren: |
| Die Hundesteuer beträgt
im Jahr 72,00 Euro für den Ersthund. Hält ein Hundehalter mehrere
Hunde, so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden
weiteren Hund auf das Doppelte. Die Steuer für Kampfhunde beträgt jährlich 615,00 Euro. Die Zwingersteuer beträgt im Jahr 200,00 Euro. Werden im Zwinger mehr als fünf Hunde gehalten, so erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu fünf weitere Hunde um 200,00 Euro. |
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