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| Seit 01.01.2011 wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Aufgrund dieses neuen elektronischen Verfahrens ist eine Lohnsteuerkarte aus Papier nicht mehr notwendig. Der Arbeitgeber benötigt bestimmte Informationen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit), um die Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können. Wird für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das Finanzamt stattdessen eine Ersatzbescheinigung aus. Mehr Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte finden Sie auch im Internet unter
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