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| Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Diesen Zuschuss gibt es als - Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers, - Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Unerheblich für die Leistung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Alt- oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert ist. Voraussetzung für den Miet- oder Lastenzuschuss ist, dass der Wohnungsinhaber den Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufbringt. Rechtsanspruch und Antragstellung Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat daruf einen Rechtsanspruch. Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: 1. der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder, 2. der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder, 3. der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Antragsformulare erhalten Sie bei der Stadtverwaltung beim Sozialamt. Auf Ihren Wohngeldantrag erteilt Ihnen die Wohngeldstelle beim Landratsamt einen schriftlichen Bescheid. Wie lange wird Wohngeld gezahlt? Erfüllen Sie die Bedingungen, wird Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Hinweis ! Empfänger bestimmter Sozialleistungen ( so genannte Transferleistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Deren angemessene Unterkunftskosten werden im Rahmen der jeweiligen Sozialleistung berücksichtigt, so dass sich der Ausschluss vom Wohngeld nicht nachteilig auswirkt.
Änderung des Wohngeldgesetzes zum 01.01.2011 Streichung der Heizkostenkomponente |
| Ansprechpartner: |
Frau Andrea Benik Fax: 07581 / 207 - 864 |
| Frau Isabella Rehberger Zimmer 002 Tel.: 07581 / 207 - 142 |
| Öffnungszeiten Rathaus: |
| Montag - Freitag:
08.00 - 12.15 Uhr Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr |
Allgemeine Informationen: |
Bringen
Sie zur Antragstellung bitte die Nachweise über das Familieneinkommen,
Kapitaleinkünfte und Nebenkosten sowie den Miet- bzw. Darlehensvertrag
mit. |
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