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Wahlen
Informationen
Wahlen und Abstimmungen bilden eine der wichtigsten Grundlagen in unserer Demokratie, gleichgültig auf welcher staatlichen Ebene sie angesiedelt sind. Ausgehend vom Grundgesetz finden sich Regelungen in den Landesverfassungen, dem Bundeswahlgesetz, den Landes- bzw. Kommunalwahlgesetzen sowie den zu diesen Gesetzen ergangenen Verordnungen.  
Wahlergebnisse

Landtagswahl 2011

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Bundestagswahl 2009

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Europawahl 2009

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Kommunalwahlen 2009

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Wahlergebnis Bürgermeisterwahl 2007

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Vergleiche zu früheren Wahlen:

browser www.statistik-bw.de

Alle Wahlen sind:

Allgemein:
Mit Vollendung des festgelegten Lebensalters (je nach Wahlart 16. oder 18. Lebensjahr) steht jeder/jedem Wahlberechtigten das aktive Wahlrecht zu, sofern kein Ausschlussgrund vorliegt.
Unmittelbar:
Bewerber/innen für eine Vertretung werden direkt, ohne Zwischen-schaltung von Wahlmännern/Wahlfrauen (z.B. Präsidentschaftswahlen in den USA) gewählt.
Frei:
Jede/r Wahlberechtigte ist frei in seiner Entscheidung, ob und wen sie/er wählt.
Gleich:
Jede Stimme hat das gleiche Gewicht.
Geheim:
Es ist organisatorisch zu gewährleisten, dass die Wahlhandlung geheim abläuft. Gewählt wird per Stimmzettel.
Für folgenden Wahlen ist Briefwahl möglich:
Bundestags-, Landtags-, Europarats-, Kommunal-, und Bürgermeister-wahl
Voraussetzungen:
Sie sind am Wahltag aus wichtigem Grund abwesend.
Sie haben Ihre Wohnung in einen anderen Wahlbezirk verlegt und sind nicht in das neue Wählerverzeichnis eingetragen worden.
Ihnen ist der Besuch des Wahlraumes aus beruflichen Gründen
oder wegen Ihres körperlichen Zustandes nicht möglich oder nicht zumutbar.

Sollte eine dieser Voraussetzungen zutreffen, kreuzen Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines an. Die Wahlbenachrichtigungskarte erhalten Sie ca. 3 bis 4 Wochen vor der Wahl per Post ins Haus. Senden Sie den ausgefüllten Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines umgehend an uns zurück oder bringen ihn gleich direkt beim Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Bad Saulgau vorbei.

Briefwahlunterlagen werden spätestens am letzten Freitag vor dem Wahltag bis 18.00 Uhr ausgegeben. Falls Sie kurzfristig am Wahltag erkrankt sind, können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag im Bürgerbüro bis 15.00 Uhr gegen Vorlage des unterschriebenen Antrags ausgegeben werden.

 
 
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