Kartierungsarbeiten für den Stromnetzausbau in Friedberg und Wolfartsweiler

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen. Dafür müssen unter anderem in Friedberg und Wolfartsweiler Kartierungsarbeiten durcheführt werden.

Das Vorhaben Hochrhein erhöht die Übertragungskapazität zwischen Herbertingen und Waldshut-Tiengen und dient somit der Stabilität des Stromnetzes von der Donauebene bis zum südlichen Schwarzwald. Für die Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie im bevorstehenden Planfeststellungsverfahren sind Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Dazu sind Kartierungsarbeiten auch in den Bad Saulgauer Teilorten Friedberg und Wolfartsweiler notwendig. Betroffen sind ggf. die unten genannten Flurstücke.

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekannt gemacht. Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von März 2024 bis Februar 2025.

Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden nur tageweise und kurzzeitig betreten. In der Regel sind die Mitarbeiter*innen zu Fuß unterwegs. Die Arbeiten vor Ort dauern wenige Minuten bis mehrere Stunden. Um die Flächen mit dem Fahrzeug zu erreichen, werden öffentliche, private und landwirtschaftliche Wege genutzt. Ggf. werden Flurstücke, je nach Witterung und Aufwand, mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten.

Mit den Arbeiten wurde die Firma TNL Energie GmbH, Raiffeisenstraße 7, 35410 Hungen, (Ansprechpartner Herr Helbing, alexander.helbing@tnl-energie.de) beauftragt.

Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen. Selbstverständlich ist Ziel, die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen so gering wie möglich zu halten.

Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim u. g. Kontakt angezeigt werden. Amprion wird diese sodann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen.

Für Fragen steht gerne zur Verfügung:

Jörg Weber, Projektsprecher

Tel. 01522 941 66 21

E-Mail joerg.weber@amprion.net

Liste der Flurstücke im Bereich der Stadt Bad Saulgau

Gemarkung: Friedberg (Gemarkungs-Nr. 9185)

Flurstücke: 330; 342; 405/5; 405/6; 408; 415/2; 415/4; 415/7; 415/11; 416/7; 491; 491/1; 491/2; 663; 664; 669; 670; 769; 770; 777; 778; 779; 780; 785; 786; 788; 790; 791; 791/1; 792; 797; 798; 799; 801; 802; 804; 805; 806; 807; 808; 809; 810; 812; 813; 814; 835; 839; 840; 841; 842; 843; 856; 857; 858; 859; 860; 864; 865; 866; 867; 868; 876; 888; 891; 899; 900; 902; 903; 905; 906; 907; 916; 917; 918; 919; 920; 926; 928; 929; 930; 931; 932; 933; 934; 935

Gemarkung: Wolfartsweiler (Gemarkungs-Nr. 9193)

Flurstücke: 100; 629; 645/5; 645/6; 645/7; 645/29


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